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Allgemeine Vertragsbedingungen für den Online - Shop der Marke CRÉMA MONDO:

§ 1 – Allgemeine Bedingungen für die Marke CRÉMA MONDO
Alle Leistungen der Marke CRÉMA MONDO erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich wider­sprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von CRÉMA MONDO schriftlich bestätigt werden.

§ 2 – Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro incl. MwSt. Fracht- und Verpackungskosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

§ 3 – Liefer- und Leistungszeit:
Liefertermine oder Lieferfristen gelten grundsätzlich als unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die von CRÉMA MONDO nicht zu vertreten sind, hat CRÉMA MONDO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. CRÉMA MONDO ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 4 – Gefahrübergang:
Erfüllungsort ist 73773 Aichwald. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von CRÉMA MONDO verlassen hat.

§ 5 – Gewährleistung und Haftung:
Jegliche Haftung von CRÉMA MONDO ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gewährleistungsansprüche an gelieferten Sachen verjähren nach einem Jahr, gegenüber Verbrauchern nach zwei Jahren, vom Zeitpunkt der Übergabe der Sache an. Im Falle der Gewährleistung ist CRÉMA MONDO berechtigt, nach Wahl zunächst nachzubessern/nachzuerfüllen. Erst im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung/Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, statt einer weiteren Nachbesserung/Nach­erfüllung Wandelung oder Minderung zu verlangen. In Fällen, in denen CRÉMA MONDO nicht gleichzeitig Hersteller ist, ist die Haftung von CRÉMA MONDO auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller/Lieferant  gegenüber CRÉMA MONDO zum Ersatz verpflichtet ist oder Ersatz leistet. CRÉMA MONDO ist in diesem Fall berechtigt, seine Gewährleistungsverpflichtung durch die Abtretung seiner Ersatzansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten zu erfüllen. Etwaige Mängel sind CRÉMA MONDO unverzüglich ab Kenntnis, im übrigen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware/Leistung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei der Mängelanzeige hat der Vertragspartner die Art des Mangels, sein Ausmaß und seine Auswirkungen präzise anzugeben. Sofern CRÉMA MONDO im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich die Aufwendungen der Nachbesserung/Nacherfüllung zu tragen hat, gilt dies nicht für Aufwendungen, die aufgrund mangelhafter und unzureichender Angaben des Vertragspartners anfallen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle durch  unsachgemäße Handhabung und/oder Verwendung verursachten Mängel.

§ 6 – Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent) das Eigentum von CRÉMA MONDO.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner nur mit vorheriger schriftliche Zustimmung des Verwenders dazu berechtigt, den Gegenstand zu veräußern, zu verpfänden, diesen zur Sicherung an Dritte zu übereignen, ihn zu vermieten oder anderweitig die Sicherung des Verwenders zu beeinträchtigen.
Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere bei Pfändungen, hat der Vertragspartner dem Verwender unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
Im übrigen haftet der Vertragspartner gegenüber CRÉMA MONDO bis zum Eigentumsübergang für jede Beschädigung oder den (auch zufälligen) Untergang der Sache.

§ 7 – Zahlung:
Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner verpflichtet, ab dem Fälligkeitstag 8% Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen und sämtliche im Zusammenhang mit der Mahnung und der offenen Rechnung anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen. Dies gilt aus­drücklich auch für alle Kosten und Gebühren, die durch die Einschaltung eines Inkassobüros/Anwaltes entstehen.

§ 8 – Sonstiges:
Angaben von CRÉMA MONDO in den bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Waren und/oder Leistungen sind grundsätzlich als annähernd zu betrachten und insoweit unverbindlich; sie berechtigen insbesondere nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Mitarbeiter und Vertreter von CRÉMA MONDO sind nicht berechtigt, münd­liche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderungen von Verträgen zu treffen. Solche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusagen verpflichten CRÉMA MONDO nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung bzw. Ergänzung des Vertrages.

§ 9 – Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ist 73773 Aichwald.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner findet deutsches Recht Anwendung. Es gilt – soweit rechtlich zulässig – die örtliche und sachliche Zuständigkeit des für 73773 Aichwald zuständigen Gerichtes als vereinbart.

§ 10 - Inhaber der Marke: 

Inhaber der Marke CRÉMA MONDO ist die Glöckler Automaten GmbH, 73773 Aichwald, die in alle Rechte und Pflichten der Marke CRÉMA MONDO eintritt.

§ 11 – Salvatorische Klausel:
Soweit eine der vorstehenden Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen. Es gilt dann statt der unwirksamen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung.